BGH, Beschluss zur verdeckten Online-Durchsuchung

31.01.2007 | Der BGH erklärt die verdeckte Online-Durchsuchung für unzulässig

In seinem Beschluss vom 31. Januar 2007, Az. StB 18/06, hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die verdeckte Online-Durchsuchung von PCs mangels Ermächtigungsgrundlage für unzulässig erklärt. Insbesondere könne eine solche Maßnahme auch nicht auf § 102 StPO gestützt werden, da diese Vorschrift nicht eine heimliche Ausführung der Durchsuchung gestatte.
Im Ergebnis bestätigte der 3. Strafsenat des BGH damit eine Entscheidung des Ermittlungsrichters am BGH, der einen entsprechenden ANtrag des Generalbundesanwalts ablehnte.

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