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BGH, Beschluss zur verdeckten Online-Durchsuchung31.01.2007 | Der BGH erklärt die verdeckte Online-Durchsuchung für unzulässig ![]() In seinem Beschluss vom 31. Januar 2007, Az. StB 18/06, hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die verdeckte Online-Durchsuchung von PCs mangels Ermächtigungsgrundlage für unzulässig erklärt. Insbesondere könne eine solche Maßnahme auch nicht auf § 102 StPO gestützt werden, da diese Vorschrift nicht eine heimliche Ausführung der Durchsuchung gestatte. © 2007 kipper+durth | impressum | disclaimer | sitemap | drucken |