Keine Mindeststandards im Strafverfahren

13.06.2007 | Justizministerrat der EU kann sich nicht auf gemeinsame Mindeststandards im Strafverfahren einigen

In seinem Treffen am 13. Juni 2007 konnte sich der Justizministerrat der Europäischen Union nicht darauf einigen, den Rahmenbeschlussvorschlag über bestimmte Standards im Strafverfahren zu verabschieden.

Für die Verabschiedung der Framework Decision hatte sich insbesondere die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries eingesetzt. Noch auf der Jahrestagung der ECBA in Potsdam im April diesen Jahres verband die Bundesjustizministerin ihr Grußwort mit der Hoffnung, dass trotz des Widerstandes von sechs EU-Mitgliedsstaaten eine Verabschiedung des Rahmenbeschlusses möglich sein könne. Jedenfalls auf Fälle des Europäischen Haftbefehls bezogen schien bislang die notwendige einstimmige Entscheidung wahrscheinlich. Diskutiert wurde darüber hinaus, ob die 21 Mitgliedsstaaten, die sich für die Verabschiedung des Rahmenbeschlusse über Mindeststandards im Strafverfahren einsetzten, im Wege des sogenannten "opt in" eine Erstreckung auf alle strafrechtlichen Verfahren herbeiführen.

Aus Sicht der Strafverteidigung ist die jetzige Entscheidung des EU-Justizministerrats eine schwere Enttäuschung. Die zunehmende Vereinfachung der Strafverfolgung im Europäischen Raum und die damit einhergehenden schwerwiegenden Eingriffe in die Rechte des Individuums, können sich nur dadurch rechtfertigen, dass dem Beklagten und seinem Verteidiger einheitliche und von allen Staaten als notwendig anerkannte Mindeststandards für Verfahrensrechte in Strafverfahren eingeräumt werden. Mit der nunmehr getroffenen Entscheidung muss aus Verteidigersicht die Frage gestellt werden, ob sich ein "Mutual Trust", wie er notwendige Voraussetzung für die Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen eines Mitgliedsstaates durch einen anderen Mitgliedsstaat ist, überhaupt noch rechtfertigen lässt?

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