BVerfG, Urteil zur Durchsuchung von Redaktionsräumen ("CICERO")

27.02.2007 | Die Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme in den Redaktionsräumen der Zeitschrift "CICERO" war verfassungswidrig

Mit Urteil vom 27. Februar 2007, Az. 1 BvR 538/06 und 1 BvR 2045/06, hat der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts die Durchsuchung und Beschlagnahme in den Redaktionsräumen der Zeitschrift "CICERO" für verfassungswidrig erklärt.

Nach der mit 7:1 Stimmen getroffenen Entscheidung reicht die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses in der Presse durch einen Journalisten nicht aus, um einen zu einer Durchsuchung und Beschlagnahme ermächtigenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen. Erforderlich sind vielmehr spezifische tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer von einem Geheimnisträger bezweckten Veröffentlichung des Geheimnisses und damit einer beihilfefähigen Haupttat.

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