Profil

Das Strafverfahren ist von einer erheblichen strukturellen Ungleichheit geprägt. Auf der einen Seite befindet sich der Staat mit seinen Verfolgungsorganen, die vieles dürfen und sich manchmal noch mehr erlauben. Auf der anderen Seite steht der Beschuldigte, der, in der Regel in Unkenntnis über seine Rechte, Gefahr läuft, zum Spielball der Institutionen zu werden.

Das Individuum im Strafverfahren

In Kenntnis dieser problematischen rechtlichen Situation, aber auch in dem Wissen um die schwierige Lage, in der sich unsere Mandanten persönlich befinden, sehen wir es als unsere Aufgabe an, unseren Mandanten zum einen die Unterstützung bereit zu stellen, die sie in die Lage versetzt, die strukturellen Ungleichheiten des Strafverfahrens zu nivellieren. Darüber hinaus erachten wir es als zwingend geboten, unseren Mandanten dadurch Sicherheit und Entlastung zu geben, dass sie uns uneingeschränkt vertrauen können.

Aus unserer Sicht ist notwendige Voraussetzung für eine solche von Vertrauen geprägte Verteidigung die Erkenntnis, dass der Mandant als Mensch mit seinen individuellen Problemen im Vordergrund steht und wir seine Sorgen, so begründet oder unbegründet sie auch sein mögen, ernst nehmen.

Grundlage unseres Verteidigungshandelns ist daher immer der kommunikative Austausch zwischen unseren Mandanten und uns. In persönlichen Gesprächen, die frei von Vorbehalten und Vorurteilen geführt werden, legen wir gemeinsam mit unseren Mandanten die Grundlinie der Verteidigung fest. Wir wissen, dass unsere Mandanten dabei von uns eine Leistung verlangen dürfen, die über das Erteilen bloßer Ratschläge hinausgeht. Jeder Mandant wird deshalb von uns immer über den Stand seines Verfahrens und die von uns unternommen Maßnahmen informiert.

Individuelle Strafverteidigung

So vielfältig die Interessenlagen im Strafverfahren sein können, so vielfältig sind auch die anzustrebenden Ergebnisse. Und dennoch ist eine erfolgreiche Verteidigung, ganz unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, durch ein immmer wiederkehrendes Merkmal gekennzeichnet: Im Idealfall gelingt es ihr, die Initiative, derer der Mandant zunächst benommen ist, für ihn zurück zu gewinnen und aktiv für seine Interessen einzutreten, anstatt nur auf die Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden zu reagieren. Dieses Ziel verlieren wir nie aus dem Blickfeld. Ob es aber durch den frühzeitigen und intensiven Austausch mit den Ermittlungsbehörden oder aber nur durch notwendige und resolute Konfrontation erreicht werden kann, ist dagegen eine Entscheidung, die wir in jedem Einzelfall treffen.

Unser Selbstbewusstsein als Strafverteidiger erste Wahl zu sein, gründet sich zuvorderst, aber keineswegs ausschließlich, auf unsere vielschichtige Erfahrung, die wir durch langjährige und erfolgreiche Tätigkeit im Bereich des Straf- und Strafverfahrensrechts sammeln konnten. Unser ausgeprägter wissenschaftlicher Background und auch der heute noch gepflegte regelmäßige Kontakt zu Strafrechtswissenschaftlern einerseits sowie die kontinuierliche Fortbildung im Hinblick auf neueste Entwicklungen in Strafrechtswissenschaft und –praxis andererseits sind weitere Garanten für die Qualität unserer Leistung.

Kooperation mit anderen Kolleginnen und Kollegen

Es liegt in der Struktur des Strafverfahrens begründet, dass in einzelnen Fällen der Austausch bzw. die Kooperation mit anderen Strafverteidigerkollegen zwingend notwendig ist – dies gilt ganz besonders in Verfahren mit mehreren Beschuldigten. In solchen Fällen verfügen wir über beste Verbindungen zu Kolleginnen und Kollegen, mit denen eine vertrauliche und fruchtbare Zusammenarbeit jederzeit möglich ist und deren Qualität und Reputation außer Zweifel stehen.

Schließlich gehört es zu unserem Selbstverständnis als Strafverteidiger, dass wir ausschließlich im Zusammenhang mit strafrechtlichen Problematiken tätig werden. Gerne helfen wir unseren Mandanten jedoch auch bei der Suche nach Kolleginnen und Kollegen, die in anderen Rechtsgebieten aus unserer Sicht qualitativ herausragende Arbeit leisten.

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