STEUERSTRAFRECHT
Das Steuerstrafrecht leuchtet jeden Winkel aus. Nicht selten drohen existenzgefährdende Folgen.
Damit es nicht dazu kommt, agieren wir möglichst frühzeitig und umfassend. Wir setzen uns mit der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes sowie mit allen weiteren beteiligten Stellen auseinander. Von der Steuerfahndung bis zur Vollstreckungsstelle.
Unser Fokus geht dabei über das Strafverfahren hinaus: Soweit möglich, setzen schon beim Besteuerungsverfahren an. Nachgelagerte Folgen des Berufsrechts, der Betriebsfortführung oder andere wichtige Belange bleiben stets auf dem Radar.
Wir beraten auch schon im Vorfeld über die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige und unterstützen die Mandanten mit unserer Expertise bei deren Umsetzung.